Eine Spielerin, die einen direkten Bodycheck ausführt, ist nach Ermessen der Schiedsrichter mit einer der folgenden Strafen zu belegen:
- kleine Strafe (2’) oder
- grosse Strafe + automatische Spieldauerdisziplinarstrafe (5’+SPDD)
Eine Spielerin, die einen direkten Bodycheck ausführt, ist nach Ermessen der Schiedsrichter mit einer der folgenden Strafen zu belegen: