Für alle internationalen Spiele sind die folgenden Offiziellen zu bezeichnen.Für die Spiele unter der Jurisdiktion von Swiss Streethockey werden nur
Kategorie: Abschnitt 3 – SPIELOFFIZIELLE UND DEREN AUFGABEN
311 – SCHIEDSRICHTERAUSRÜSTUNG
CH 3.11.1. Schiedsrichter müssen keinen Visor tragen. Vereinsschiedsrichter sind von der Pflicht, schwarze Schuhe zu tragen, befreit. Der von ihnen
312 – AUFGABEN DER SCHIEDSRICHTER
Die Schiedsrichter überwachen den ordnungsgemässen Ablauf des Spiels. Sie haben die Aufsicht über alle Offiziellen und Spieler. Im Falle von
321 – Torrichter
CH 3.21.1. In den Spielen unter der Jurisdiktion von Swiss Streethockey kommen keine Torrichter zumEinsatz. Es bleibt jedoch der zuständigen
322 – PUNKTRICHTER
CH 3.22.1. Für Spiele unter der Jurisdiktion von Swiss Streethockey können die Funktionen desPunktrichters und des Zeitnehmers von derselben Person
323 – ZEITNEHMER
CH 3.23.1. Für Spiele unter der Jurisdiktion von Swiss Streethockey können die Funktionen desPunktrichters und des Zeitnehmers von derselben Person
324 – SPRECHER
CH 3.24.1. In den Spielen unter der Jurisdiktion von Swiss Streethockey kommen keine Sprecher zumEinsatz. Es bleibt jedoch der zuständigen
325 – STRAFBANKVERANTWORTLICHE
CH 3.25.1. In den Spielen unter der Jurisdiktion von Swiss Streethockey kommen keineStrafbankverantwortlichen zum Einsatz. Es bleibt jedoch der zuständigen
330 – VIDEO TORRICHTER
CH 3.26.1. In den Spielen unter der Jurisdiktion von Swiss Streethockey kommt der Video-Torrichter nicht zum Einsatz. Es bleibt jedoch
340 – ZUSTÄNDIGE STELLEN
Die Begriffe “zuständige Stelle” oder “zuständige Disziplinarstelle” beziehen sich, soweit sie in diesem Reglement verwendet werden, auf dasjenige Organ, das