340 – ZUSTÄNDIGE STELLEN

Die Begriffe “zuständige Stelle” oder “zuständige Disziplinarstelle” beziehen sich, soweit sie in diesem Reglement verwendet werden, auf dasjenige Organ, das unmittelbar für die Durchführung des Spiels zuständig ist.

  1. Wurde für ein Spiel im Vorfeld keine Heimmannschaft bezeichnet, so entscheiden die beiden beteiligten Mannschaften in gegenseitiger Absprache darüber, wer als Heimmannschaft gilt. Dies kann mittels Münzwurfs oder einer ähnlichen Methode erfolgen.
  2. Privilegien der Heimmannschaft
    • Wahl der Spielerbank,
    • Wahl der Dressfarben (unter Berücksichtigung der Regel 240 c)
    • Bei allen Anspielen hat die Heimmannschaft das Recht, ihre Spieler nach den Spielern der Gastmannschaft einzuwechseln.
  3. Zu jedem Zeitpunkt des Spiels haben die Schiedsrichter das Recht, die Gastmannschaft über deren Kapitän dazu aufzufordern, eine komplette Linie auf das Spielfeld zu bringen und das Spiel ohne Verzug zu beginnen.
  4. Keinem Spieler oder Torhüter steht nach Ende des ersten oder zweiten Spielabschnitts oder während irgendeines Spielunterbruchs Aufwärmzeit zur Verfügung.
  5. Auf einem überdachten Spielfeld sollen die Mannschaften vor einer allfälligen Nachspielzeit oder einem Penaltyschiessen die Seiten nicht wechseln.
    Bei der Anwendung dieser Regel liegt ein Linienwechsel vor, wenn einer oder mehrere Spieler ausgewechselt werden.