330 – VIDEO TORRICHTER

CH 3.26.1. In den Spielen unter der Jurisdiktion von Swiss Streethockey kommt der Video-Torrichter nicht zum Einsatz. Es bleibt jedoch der zuständigen Stelle vorbehalten, seinen Einsatz für einzelne Spiele anzuordnen, wenn dies angebracht erscheint und die nötigen technischen Voraussetzungen gegeben sind. Kommt ein Video-Torrichter zum Einsatz, so gelten die Bestimmungen dieses Reglements.

Eine Spielsituation soll nur dann analysiert werden, wenn dies die Schiedsrichter oder der Video-Torrichter verlangen.
Um die folgenden Situationen kann auf den Video-Torrichter zurückgegriffen werden:

  • Entscheid, ob der Ball die Torlinie überquert hat,
  • Entscheid ob der Ball im Tor war, bevor dieses verschoben wurde,
  • Entscheid ob der Ball vor oder nach Ablauf der Spielzeit vollständig im Tor war,
  • Entscheid ob der Ball aktiv mit der Hand ins Tor abgelenkt wurde respektive ob er ins Tor gekickt wurde,
  • Entscheid ob der Ball von einem Offiziellen ins Tor gelenkt wurde,
  • Entscheid ob der Ball vor dem Eindringen ins Tor von einem über die Querlatte geführten Stock eines Angreifers getroffen wurde und
  • um die korrekte Spielzeit auf der Matchuhr wieder herzustellen unter der Voraussetzung, dass die Spielzeit auf dem Monitor des Video-Torrichters sichtbar ist.