CH 4.00.1. In der Schweiz kommt die Variante mit fünf Feldspielern und einem Torhüter in den folgenden Ligen zur Anwendung:
Kategorie: Abschnitt 4 – Spielregeln
402 – BEGINN UND ENDE DER SPIELABSCHNITTE
Ein Spiel soll zur vorgesehenen Zeit mit einem Anspiel am Anspielpunkt in der Spielfeldmitte beginnen. Jeder weitere Spielabschnitt beginnt ebenfalls
410 – AUSWECHSELN VON FELDSPIELERN UND TORHÜTERN
a) Solange die Bestimmungen dieses Abschnitts eingehalten werden, können Feldspieler und Torhüter jederzeit ausgewechselt werden, unabhängig davon ob das Spiel
411 – AUSWECHSLUNG VON FELDSPIELERN UND TORHÜTERN VON DER SPIELERBANK WÄHREND DAS SPIEL IM GANG IST
a) Feldspieler und Torhüter können zu jederzeit von der Spielerbank aus gewechselt werden, während das Spiel im Gang ist, vorausgesetzt,
412 – VORGEHEN BEIM SPIERLWECHSEL WÄHREND EINES SPIELUNTERBRUCHS
a) Nachdem das Spiel unterbrochen wurde, hat die Gastmannschaft einen allfälligen Spielerwechsel unverzüglich zu vollziehen. Bis zur Wiederaufnahme des Spiels
413 – AUSWECHSLUNG VON SPIELERN, DIE VON DER STRAFBANK KOMMEN
Soll ein Spieler, der von der Strafbank kommt, nach Ablauf seiner Strafe ausgewechselt werden, so muss er sich unverzüglich quer
415 – AUSWECHSLUNG VON TORHÜTERN WÄHREND EINES SPIELUNTERBRUCHS
CH 4.17.1. Ein Ersatztorhüter ist in der Schweiz nicht vorgeschrieben. CH 4.17.2. Ist kein Ersatztorhüter mehr vorhanden, sei es, weil
416 – VERLETZTE SPIELER
Wurde ein Spieler derart verletzt, dass er weder das Spiel fortsetzen noch aus eigener Kraft zur Spielerbank zurückkehren kann, so
417 – VERLETZTE TORHÜTER
Wird ein Torhüter verletzt oder erkrankt plötzlich, muss er bereit sein, dass Spiel augenblicklich fortzusetzen. Andernfalls ist er durch den
418 – VERHINDERN DER ÜBERTRAGUNG ANSTECKENDER KRANKHEITEN
Ein Spieler, der blutet oder mit dem Blut eines Gegners bedeckt ist, ist als verletzter Spieler anzusehen und hat das