413 – AUSWECHSLUNG VON SPIELERN, DIE VON DER STRAFBANK KOMMEN

Soll ein Spieler, der von der Strafbank kommt, nach Ablauf seiner Strafe ausgewechselt werden, so muss er sich unverzüglich quer über das Spielfeld auf seine Spielerbank begeben. Nur unter dieser Voraussetzung kann ein legaler Wechsel stattfinden. Bei jedem Verstoss gegen diese Regel ist eine kleine Bankstrafe (siehe Regel 563) auszusprechen.