415 – AUSWECHSLUNG VON TORHÜTERN WÄHREND EINES SPIELUNTERBRUCHS

CH 4.17.1. Ein Ersatztorhüter ist in der Schweiz nicht vorgeschrieben.

CH 4.17.2. Ist kein Ersatztorhüter mehr vorhanden, sei es, weil von Anfang an keiner zur
Verfügung stand oder sei es, weil der andere Torhüter ausgefallen ist, kann sich ein verletzter Torhüter zur Spielerbank begeben, um sich pflegen zu lassen, ohne dass eine Strafe ausgesprochen wird. Die Pflege auf der Spielerbank soll in diesem Fall nicht mehr als zwei Minuten in Anspruch nehmen. Ansonsten ist ein Feldspieler zum Torhüter umzurüsten, respektive der Torhüter durch einen sechsten Feldspieler zu ersetzen.

a) Während eines Spielunterbruchs ist es den Torhütern nicht gestattet, sich zur Spielerbank zu begeben, ausser um sich auswechseln zu lassen oder während eines Time-Outs.
Bei einem Verstoss gegen diese Regel ist eine kleine Strafe (Regel 592) auszusprechen.
b) Wurde ein Torhüter während eines Spielunterbruchs ausgewechselt, so kann der ausgewechselte Torhüter aufs Spielfeld zurück wechseln, sobald das Spiel wieder aufgenommen wurde.

Ist es offensichtlich, dass ein Spieler sich schwer verletzt hat, haben die Schiedsrichter das Spiel unverzüglich zu unterbrechen.

  1. Hat sich ein verletzter Spieler gegen den eine Strafe ausgesprochen wurde zur Behandlung der Verletzung in die Garderobe zurückgezogen und kommt er zurück bevor seine Strafe abgelaufen ist, so muss er sich beim nächsten Spielunterbuch umgehend auf die Strafbank begeben.
  2. Wird gegen einen verletzten Spieler eine Disziplinarstrafe ausgesprochen, so muss kein Ersatzmann auf die Strafbank geschickt werden.
  3. Begibt sich ein verletzter Torhüter zur Spielerbank, so muss er ausgewechselt werden. Sollte er im selben Spielunterbuch ins Tor zurückkehren, so ist ihm eine kleine Strafe aufzuerlegen.
  4. Die Schiedsrichter haben das Spiel sofort zu unterbrechen, wenn ein Torhüter vorn im Gesicht oder am Kopf getroffen wird, insbesondere wenn dies nach einem harten Schuss geschieht.
  5. Ist der Feldspieler, der den verletzten Torhüter ersetzen soll, vor Ablauf der 10-Minuten-Frist einsatzbereit, so kann die restliche Zeit dazu benutz werden, ihn aufzuwärmen. Im Fall ein Verletzung eines Torhüters hat sich der Schiedsrichter bei dessen Mannschaft zu erkundigen, ob er das Spiel fortsetzen kann oder nicht. Lautet die Antwort „Nein“ so beginnt die 10-Minuten-Frist zu laufen.
  6. Hat ein Feldspieler die Torhüterschoner angezogen und sich ins Tor begeben, können die regulären Torhüter nicht mehr eingewechselt werden.

Bei einem Verstoss gegen diese Regel ist eine kleine Strafe (Regel 571) auszusprechen.