563 – VERLASSEN DER STRAFBANK

Ein Spieler, der die Strafbank verlässt, bevor seine Strafe abgelaufen ist, ausgenommen am Ende eines Spieldrittels, ist wie folgt zu bestrafen:

  • kleine Strafe (2’)

Erfolgt der Verstoss während eines Spielunterbruchs während dem eine Auseinandersetzung stattfindet, so ist der fehlbare Spieler wie folgt zu bestrafen:

  • kleine Strafe + Spieldauerdisziplinarstrafe (2’+SPDD)

In beiden Fällen sind die Strafen nach Ablauf der ursprünglichen Strafen zu verbüssen.

Ein Spieler, dessen Strafe abgelaufen ist und der ausgewechselt werden soll, hat sich auf direktem Weg zu seiner Spielerbank zu begeben. Tut er dies nicht, ist gegen seine Mannschaft die folgende Strafe zu verhängen:

  • Kleine Bankstrafe (2’)