417 – VERLETZTE TORHÜTER

Wird ein Torhüter verletzt oder erkrankt plötzlich, muss er bereit sein, dass Spiel augenblicklich fortzusetzen. Andernfalls ist er durch den Ersatztorhüter zu ersetzen. Sind beide Torhüter einer Mannschaft nicht mehr in der Lage, das Spiel fortzusetzen, so ist der Mannschaft eine Frist von zehn Minuten einzuräumen, in der sie einen Feldspieler als Torhüter einkleiden kann.