418 – VERHINDERN DER ÜBERTRAGUNG ANSTECKENDER KRANKHEITEN

Ein Spieler, der blutet oder mit dem Blut eines Gegners bedeckt ist, ist als verletzter Spieler anzusehen und hat das Spielfeld zu verlassen, um sich pflegen und/oder säubern zu lassen.
Ein solcher Spieler darf auf das Spielfeld zurückkehren, vorausgesetzt,

  • die Wunde ist vollständig geschlossen und mit Binden angemessen abgedeckt,
  • jegliches Blut wurde von der Ausrüstung und der Kleidung entfernt oder der entsprechende Ausrüstungs- oder Kleidungsgegenstand wurde ersetzt.

Wurde das Spielfeld, Spielfeldeinrichtungen oder andere Objekte auf dem Spielfeld mit Blut beschmutzt, so haben die Schiedsrichter sicherzustellen, dass dieses beim nächsten Spielunterbuch durch Spielfeldverantwortliche entfernt wird.