311 – SCHIEDSRICHTERAUSRÜSTUNG

CH 3.11.1. Schiedsrichter müssen keinen Visor tragen. Vereinsschiedsrichter sind von der Pflicht, schwarze Schuhe zu tragen, befreit. Der von ihnen verwendete Helm kann auch eine andere Farbe als Schwarz aufweisen.

CH 3.11.2. Vereinsschiedsrichtern sind auf Wunsch von der Heimmannschaft SR-Dresses zur Verfügung zu stellen. Es wird allen Schiedsrichtern empfohlen, sich eigene Pfeiffen anzuschaffen. Die
Heimmannschaft muss jedoch in der Lage sein, den Schiedsrichtern zwei Pfeiffen zur Verfügung zu stellen.

CH 3.11.3. Ein metallenes Messband von min. 2 m Länge muss beim Zeitnehmer für die Schiedsrichter verfügbar sein.

Alle Schiedsrichter tragen schwarze Hosen und die offiziellen Schiedsrichter-Dresses.

Sie müssen zudem schwarze ‚Laufschuhe‘ und einen schwarzen Helm mit einem Visor tragen. Sie müssen ferner über eine zertifizierte Pfeife und ein metallenes Messband mit einer Mindestlänge von 2 m verfügen.