321 – Torrichter

CH 3.21.1. In den Spielen unter der Jurisdiktion von Swiss Streethockey kommen keine Torrichter zum
Einsatz. Es bleibt jedoch der zuständigen Stelle vorbehalten, ihren Einsatz für einzelne Spiele anzuordnen, wenn dies angebracht erscheint. Kommen Torrichter zum Einsatz, so gelten die Bestimmungen dieses Reglements.

CH 3.27.1. In den Spielen unter der Jurisdiktion von Swiss Streethockey ist hierrunter die technische Kommission respektive das von der technischen Kommission hierfür bestimmte Mitglied zuständig.

a) Hinter jedem Tor ist jeweils ein Torrichter platziert. Diese bleiben während des ganzen Spiels hinter demselben Tor, ein Seitenwechsel ist nicht vorgesehen. Anlässlich eines Finalspiels eines ISBHF AAATurniers, sollen die Torrichter nicht aus einem Land der am Final beteiligten Mannschaften stammen.

b) Der Torrichter entscheidet einzig darüber, ob der Ball zwischen den beiden Pfosten in das Tor eingedrungen ist und ob der Ball die Torlinie komplett überquert hat. In diesem Fall gibt er das dafür vorgesehene Signal.
c) Die Schiedsrichter können bei einer umstrittenen Situation vor einem Torentscheid den Torrichter konsultieren. Jedoch sind es die Schiedsrichter, die darüber entscheiden, ob ein Tor gegeben wird.

d) Die Torrichter tragen den offiziellen Dress.

e) Wenn es, zu irgendeinem Zeitpunkt nach Start des Spiels offensichtlich wird, dass ein Torrichter offensichtlich falschen Entscheid trifft, so können die Schiedsrichter eine andere Person als Torrichter bestimmen.