CH 3.22.1. Für Spiele unter der Jurisdiktion von Swiss Streethockey können die Funktionen des
Punktrichters und des Zeitnehmers von derselben Person ausgeübt werden. Sollte es jedoch aus diesem Grund wiederholt zu Verzögerungen im Spielablauf kommen, können die Schiedsrichter die
Heimmannschaft verpflichten, eine zweite Person zu stellen. Für den Cupfinal sowie alle Playoff-Spiele in der Nationalliga A ab dem Halbfinal sind zwingend ein Zeitnehmer und ein Punktrichter zu stellen.
Eine vollständige Übersicht der Aufgaben des Punktrichters findet sich in den Anhängen 4.21 bis 4.23.