568 – STOCK- ODER GEGENSTANDSWURF AUS DEM SPIELFELD

Ein Spieler oder Torhüter, der einen Stock oder Teile davon aus dem Spielfeld wirft, ist nach Ermessen der Schiedsrichter mit einer der folgenden Strafen zu belegen:

  • Disziplinarstrafe (10’)
  • oder
  • Spieldauerdisziplinarstrafe (SPDD)
  1. Wenn ein Spieler oder Torhüter Teile eines gebrochen Stockes so entsorgt, dass er sie gegen (nicht über) die Banden wirft so ist keine Strafe auszusprechen. Bedingung hierfür ist, dass durch diese Aktion weder der Spielfluss noch ein Gegenspieler behindert wird.