a) Wenn ein Mannschaftsoffizieller:
- gegenüber irgendeiner Person irgendwo auf dem Spielfeld eine beleidigende, obszöne oder beschimpfende Sprache gebraucht oder sich einer obszönen Gestik bedient, oder
- in irgendeiner Weise einen Spieloffiziellen behindert oder mit einem Stock oder einem anderen
Gegenstand gegen die Banden schlägt, so ist seine Mannschaft wie folgt zu bestrafen:
- kleine Bankstrafe (2’)
b) Setzt ein Mannschaftsoffizieller ein solches Verhalten fort oder verhält er sich auf eine andere Art ungebührlich, so ist er wie folgt zu bestrafen:
- Spieldauerdisziplinarstrafe (SPDD)
c) Ein Mannschaftsoffizieller, der eine rassistische Bemerkung macht oder irgend jemand aufgrund seiner Ethnie beleidigt, ist wie folgt zu bestrafen:
- Spieldauerdisziplinarstrafe (SPDD)
d) Ein Mannschaftsoffizieller, der den Spielverlauf karikiert oder lächerlich macht ist wie folgt zu bestrafen:
- schwere Disziplinarstrafe (SDS)
e) Ein Mannschaftsoffizieller, der,
- einen Spieloffiziellen halt oder schlägt oder
- der einen Spieloffiziellen anspuckt, ist wie folgt zu bestrafen:
- Matchstrafe (MS)