551 – BESCHIMPFEN VON OFFIZIELLEN UND UNSPORTLICHES VERHALTEN VON MANNSCHAFTSOFFIZIELLEN

a) Wenn ein Mannschaftsoffizieller:

  • gegenüber irgendeiner Person irgendwo auf dem Spielfeld eine beleidigende, obszöne oder beschimpfende Sprache gebraucht oder sich einer obszönen Gestik bedient, oder
  • in irgendeiner Weise einen Spieloffiziellen behindert oder mit einem Stock oder einem anderen
    Gegenstand gegen die Banden schlägt, so ist seine Mannschaft wie folgt zu bestrafen:
  • kleine Bankstrafe (2’)

b) Setzt ein Mannschaftsoffizieller ein solches Verhalten fort oder verhält er sich auf eine andere Art ungebührlich, so ist er wie folgt zu bestrafen:

  • Spieldauerdisziplinarstrafe (SPDD)

c) Ein Mannschaftsoffizieller, der eine rassistische Bemerkung macht oder irgend jemand aufgrund seiner Ethnie beleidigt, ist wie folgt zu bestrafen:

  • Spieldauerdisziplinarstrafe (SPDD)

d) Ein Mannschaftsoffizieller, der den Spielverlauf karikiert oder lächerlich macht ist wie folgt zu bestrafen:

  • schwere Disziplinarstrafe (SDS)

e) Ein Mannschaftsoffizieller, der,

  • einen Spieloffiziellen halt oder schlägt oder
  • der einen Spieloffiziellen anspuckt, ist wie folgt zu bestrafen:
  • Matchstrafe (MS)