541 – BODYCHECK

Eine kleine Strafe ist dann auszusprechen, wenn der physikalische Aufprall des
Spielers der den Bodycheck ausführt als nicht besonders hart eingestuft wird.
Wenn, nach Ansicht der Schiedsrichter, der physikalische Aufprall des
checkenden Spielers hart ist, kann eine grosse Strafe + automatische
Spieldauerdisziplinarstrafe ausgesprochen werden. Diese muss
ausgesprochen werden, wenn der Check so stark ausfällt, dass dabei die
Gesundheit des angegriffenen Spielers klar gefährdet wird.

CH 5.41.1. Diese Regel kommt in er Schweiz nur bei den Damen, den Senioren, den U15 und den U12 zur Anwendung.

CH 5.41.2. Ausführende Bestimmungen:

Wenn zwei Spieler in Richtung Ball laufen und sich dabei berühren, ist keine Strafe auszusprechen. Auch dann nicht, wenn ein Spieler dabei zu Boden fällt oder gegen die Bande geworfen wird. Bedingung hierfür ist, dass die Bewegung der Spieler zum Ball hin ausgerichtet ist. Eine Strafe ist auszusprechen, sobald ein Spieler (auch nur für einen kurzen Moment) sich in die Richtung seines Gegners bewegt.

Es ist Spielern erlaubt, sich gegenseitig wegzudrücken. Bedingung hierfür ist, dass er ursprüngliche Körperkontakt nicht aufgrund einer gemäss Regel 541 verbotenen Aktion zustande kam.

Ein verteidigender Spieler hat das Recht, seine Position zu halten. Kommt es zu einem heftigen Körperkontakt, weil ein Angreifer in den verteidigenden Spieler hinein läuft und hat sich der verteidigende Spieler nicht in Richtung des Angreifers bewegt, so ist gegen den verteidigenden Spieler keine Strafe auszusprechen. Falls der Angreifer in dieser Situation absichtlich in den verteidigenden Spieler hinein gelaufen ist, so ist der Angreifer zu bestrafen.

Eine kleine Strafe oder, nach Ermessen der Schiedsrichter, eine grosse Strafe + automatische
Spieldauerdisziplinarstrafe (5’+SPDD) ist gegen jeden Spieler zu verhängen, der nach Ansicht der
Schiedsrichter einen Gegenspieler absichtlich checkt, heftig stösst oder in diesen hinein rennt. Wird ein Spieler bei einem Bodycheck verletzt, so ist eine grosse Strafe + automatische Spieldauerdisziplinarstrafe (5’+SPDD) auszusprechen.

  • kleine Strafe oder
  • grosse Strafe + automatische Spieldauerdisziplinarstrafe (5’+SPDD)

Rennt ein angreifender Spieler gegen einen verteidigenden Spieler, so darf der verteidigende Spieler den Körperkontakt nicht herstellen, indem er sich in die Richtung des angreifenden Spielers bewegt. Ein allfälliger Körperkontakt muss durch die Aktion des angreifenden Spielers entstehenden. Es ist nicht erlaubt, einen angreifenden Spieler in die Bande zu stossen oder zu checken. Wenn ein Körperkontakt nach Ansicht der Schiedsrichter ohne Absicht zustande kommt, so ist keine Strafe auszusprechen.

1. Zur Durchsetzung dieser Regel haben die Schiedsrichter die beiden folgenden Möglichkeiten:

a) Eine kleine Bankstrafe ist für Regelverstösse auszusprechen, die auf oder in unmittelbarer Nähe der Spielerbank stattfinden, aber nicht auf dem Spielfeld und wenn Spieler betroffen sind, die nicht unmittelbar am Spiel teilnehmen.

b) Eine Disziplinarstrafe ist für Regelverstösse auszusprechen, die auf dem Spielfeld oder auf der
Strafbank stattfinden und bei denen der Spieler, der den Regelverstoss begangen hat klar erkennbar ist.

In diesem Fall haben nicht bestrafte Mitspieler des Fehlbaren die Gegenstände aufzulesen und auf die Strafbank zu bringen.