536 – KNIECHECK

a) Ein Spieler, der seinen Gegner mit dem Knie checkt, ist nach Ermessen der Schiedsrichter mit einer der folgenden Strafen zu belegen:

  • kleine Strafe (2’) oder
  • grosse Strafe + automatische Spieldauerdisziplinarstrafe (5’+SPDD) oder
  • Matchstrafe (MS)

b) Ein Spieler, der seinen Gegner mit einem Kniecheck verletzt, ist nach Ermessen der Schiedsrichter mit einer der folgenden Strafen zu belegen:

  • grosse Strafe + automatische Spieldauerdisziplinarstrafe (5’+SPDD) oder
  • Matchstrafe (MS)