530 – HOHER STOCK

a) Es ist verboten, den Stock oberhalb der normalen Schulterhöhe zu führen. Tut ein Spieler dies, so ist nach Ermessen der Schiedsrichter mit einer der folgenden Strafen zu belegen:

  • kleine Strafe (2’) oder
  • grosse Strafe + automatische Spieldauerdisziplinarstrafe (5’+SPDD) oder
  • Matchstrafe (MS)

b) Ein Spieler, der seinen Stock oder Teile davon über der Höhe seiner Schultern führt und dabei einen Gegenspieler verletzt, ist nach Ermessen der Schiedsrichter mit einer der folgenden Strafen zu belegen:

  • grosse Strafe + automatische Spieldauerdisziplinarstrafe (5’+SPDD) oder
  • Matchstrafe (MS)

c) Handelt es sich jedoch bei der Aktion, die zur Verletzung geführt hat nach Ermessen des Schiedsrichters nicht um ein absichtliches Vergehen, so ist die folgende Strafe auszusprechen:

  • Doppelte kleine Strafe (2’+2’)