522 – UNKORREKTER KÖRPERANGRIFF

  1. Unkorrekter Körperangriff ist definiert als die Aktion eines Spielers der mit mehr als zwei Schritten Anlauf Körperkontakt mit einem Gegenspieler herstellt. 2. Ein Spieler, der einen Gegenspieler nach dem Pfiff des Schiedsrichters körperlich angreift ist – sofern er nach Ansicht der Schiedsrichter genügend Zeit hatte nach dem Pfiff diesen Kontakt zu vermeiden – mit einer Strafe für unkorrekten Körperangriff zu belegen.
  2. Ein Torhüter ist kein „Freiwild“ wenn er sich ausserhalb des Torraums aufhält. Eine Strafe für Behinderung ist auszusprechen, wenn immer ein Gegenspieler einen unnötigen Körperkontakt mit einem Torhüter herstellt.

1. Jeder Spieler, der in einen Gegenspieler (inklusive des gegnerischen Torhüters in dessen Torraum) hinein rennt, springt oder sonst wie mit dem Körper angreift, ist nach Ermessen der Schiedsrichter mit einer der folgenden Strafen zu belegen:

  • kleine Strafe (2’) oder
  • grosse Strafe + automatische Spieldauerdisziplinarstrafe. (5’+SPDD) oder
  • Match Penalty (MS)

2. Jeder Spieler, der seinen Gegner mittels eines unkorrekten Körperangriffs verletzt, ist nach Ermessen der Schiedsrichter mit einer der folgenden Strafen zu belegen:

  • grosse Strafe + automatisch Spieldauerdisziplinarstrafe. (5’+SPDD) oder
  • Match Penalty (MS)