472 – ANERKENNUNG VON TOREN UND ASSISTS FÜR SPIELER

CH 4.72.1. Dringt der Ball aufgrund einer Aktion eines Spielers der verteidigenden Mannschaft ins Tor ein, so erhält derjenige Spieler der angreifenden Mannschaft das Tor gut geschrieben, der den Ball als letzter berührt hat.

Ein «Tor» wird in der Torschützenliste dem Spieler gut geschrieben, der den Ball in das gegnerische Tor befördert hat. Jedes Tor zählt als ein Punkt in der persönlichen Wertung eines jeden Spielers.
Wenn ein Tor erzielt wurde, so soll ein «Assist» denjenigen Spielern gutgeschrieben werden, die an der
Aktion teilgenommen haben, die dem Tor unmittelbar vorausging. Bei einem Tor können maximal zwei Assistenten bezeichnet werden. Jedes Assist zählt als ein Punkt in der persönlichen Wertung eines jeden Spielers.