CH 4.60.1. Kein „Flooring“ liegt zudem vor:
Wenn der Torhüter den Torraum – aus welchem Grund auf immer – verlässt, nachdem die Schiedsrichter ein „Flooring“ angezeigt haben.
a) Für diese Regel teilt die rote Mittellinie das Spielfeld in zwei Hälften. Der Ort, an dem der letzte Ballkontakt der Mannschaft, die sich im Ballbesitz befindet stattfand, entscheidet darüber, ob ein „Flooring“ vorliegt.
b) Wenn ein Spieler, dessen Mannschafft gleichviele oder mehr Spieler auf dem Spielfeld hat als die gegnerische Mannschaft, den Ball aus seiner eigenen Spielfeldhälfte hinter die gegnerische Torlinie schlägt, passt oder ablenkt, so ist das Spiel aufgrund von „Flooring“ zu unterbrechen.
c) Das folgende Anspiel findet an dem Anspielpunkt in der Verteidigungszone der sich verfehlenden Mannschaft statt, der dem Punkt an dem der Ball letztmals berührt wurde am nächsten liegt. d) Kein „Flooring“ liegt vor:
1- wenn der Ball ins gegnerische Tor eindringt. Es ist auf TOR zu entscheiden,
2- wenn sich die verfehlende Mannschaft zum Zeitpunkt des Ballkontakts in „Unterzahl“ befindet,
3- wenn der Ball bevor er die Torlinie überquert irgendeinen Teil eines gegnerischen Spielers, inklusive des Torhüters berührt,
4- wenn der Ball direkt aus einem Anspiel von einem am Anspiel teilnehmenden Spieler „gefloort“ wird.
5- wenn nach Ansicht der Schiedsrichter irgendein Spieler – den Torhüter ausgenommen – der verteidigenden Mannschaft in der Lage wäre, den Ball zu spielen, bevor dieser die Torlinie überquert.