442 – VORGEHEN BEIM AUSFÜHREN VON ANSPIELEN

CH 4.42.1. Bei Anspielen auf den beiden gedachten Anspielpunkten in auf der Mittellinie beim Spiel vier gegen vier hat der Spieler derjenigen Mannschaft, die für den Spielunterbruch verantwortlich war, den Stock als erster in Position zu bringen. Bei einem Verlegen des Anspiels gemäss Regel 4.40.3 gilt nach wie vor die sich vormals verteidigende Mannschaft als diejenige, die den Spielunterbruch verursacht hat. Sind beide Mannschaften für den Spielunterbruch verantwortlich, so hat der Spieler der Gastmannschaft den Stock als erster in Position zu bringen.

a) Die Schiedsrichter lassen den Ball zwischen die Stöcke der beiden am Anspiel teilnehmenden Spieler fallen.
b) Die Spieler sollen sich einander gegenüber aufstellen, wobei sie in Richtung des Spielfeldendes der gegnerischen Mannschaft blicken sollen. Der Abstand zwischen den beiden Spielern beträgt etwa eine Stocklänge. Die Schaufeln ihrer Stöcke befinden sich auf dem Boden im weissen (respektive nicht ausgemalten) Teil des Anspielpunkts.
c) Der Spieler der angreifenden Mannschaft hat in der gegnerischen Spielfeldhälfte beim Anspiel den Stock als erster in Position zu bringen. Unmittelbar danach hat der Spieler der verteidigenden Mannschaft den Stock zu platzieren. Bei Anspielen auf dem Anspielpunkt in der Spielfeld Mitte hat der Spieler der Gastmannschaft den Stock als erster zu platzieren.