173 – ALKOHOLKONSUM

CH 1.73.1. Alkoholkonsum in den Zuschauerbereichen ist zulässig. Vor und während des Spiels ist Alkoholkonsum in den Spielerbereichen inkl. Spielerbänken, Strafbänken und Garderoben untersagt.
Der Verkauf von Alkohol an Minderjährige ist untersagt. Die jeweiligen kantonalen Richtlinien zum Verkauf von Alkohol sind strikte umzusetzen.
Die Heimmannschaft kann für ihr Spielfeld strengere Richtlinien erlassen.


Ein getrennter Umkleideraum mit Stühlen oder Bänken, einer Toilette und einer Dusche ist für die ausschliessliche Benutzung durch die Schiedsrichter bereit zu stellen. Niemand, ausgenommen Personen, die durch den zuständigen Verband ausdrücklich hierfür autorisiert wurden, darf die Umkleidekabine der Schiedsrichter während oder unmittelbar nach dem Spiel betreten.
Jeglicher Verstoss gegen diese Regeln ist umgehend der zuständigen Disziplinarstelle zu melden.

Alkoholische Getränke dürfen nur in ausgewiesenen Zonen konsumiert werden.