105 – SCHUTZGLAS (PLEXIGLAS)

CH 1.05.1 Die in den Regel 105 und 106 beschriebenen Aufsätze auf die Banden müssen nur in
den beiden höchsten Spielklassen angebracht sein und nur auf der Querseite hinter den Toren.

  • Das Schutzglas ist auf den Banden angebracht und weist hinter den Toren eine Höhe von 160 cm bis 200 cm auf und reicht von der verlängerten Torlinie vier Meter in Richtung der neutralen Zone. Entlang der Spielfeldseiten beträgt die Höhe des Schutzglases zwischen 80 cm und 120 cm, hiervon ausgenommen ist der Bereich der Spielerbänke.
  • Die Lücken zwischen den einzelnen Plexiglas-Elementen betragen maximal 10 mm.
  • Alle Unterbrüche in der Plexiglas-Umrandung sind so abzupolstern um Verletzungen der Spieler zu verhindern.
  • Es ist nicht zulässig, Öffnungen im Plexiglas anzubringen.

Interpretation: Im Bereich hinter den Toren bis zur verlängerten Torlinie ist es obligatorisch, Schutzglas
respektive Schutznetze oder Auffangeinrichtungen s anderem zugelassenen Material in einer Mindesthöhe von 200 cm auf den Banden anzubringen. Das seitliche Schutzglas ist lediglich für ISBHF AAA Meisterschaften vorgeschrieben. Für alle anderen Anlässe wird es lediglich empfohlen.