102 – BANDEN

CH 1.02.1. Bandenanlagen, die vor dem 31.7.2015 gebaut wurden, dürfen auch eine Höhe zwischen
0.80 m und 1.02 m aufweisen.

CH 1.02.2. Bei Aussenfeldern sind die Banden derart zu konstruieren, dass Regenwasser problemlos
unten den Banden hindurch abfliessen kann und sich an den Banden keine Wasserlachen aufstauen
(ausgenommen im Falle von Starkniederschlägen). Die Distanz zwischen Bodenoberfläche und
Bandenunterkannte darf 15 mm nicht überschreiten.

  • Das Spielfeld ist von einer Begrenzung, „BANDE“ genannt umgeben. Diese besteht aus Holz oder Kunststoff und ist in weisser Farbe gehalten.
  • Die Banden sollen, von der Spielfläche aus gemessen eine Mindesthöhe von 1.02 m respektive eine maximale Höhe von 1.22 m in aufweisen.
  • Die Banden sind so herzustellen, dass die dem Spielfeld zugewandte Seite glatt und frei von irgendwelchen Hindernissen ist, die zu Verletzungen der Spieler führen könnten. Alle Einrichtungen die dazu dienen, die Banden auf ihrer Position zu halten respektive die dazu dienen, das Plexiglas oder die Auffangnetze zu befestigen, sind an der dem Spielfeld abgewandten Seite der Banden anzubringen.
  • Die Lücken zwischen den einzelnen Bandensegmenten sollen nicht breiter sein als 5 mm.