100 – DEFINITION DES SPIELFELDS

CH 1.00.1. Spielfelder im Freien sind so zu gestalten, dass Regenwasser problemlos abfliessen kann und nicht auf dem Spielfeld liegen bleibt.
Die Oberfläche eines Spielfeldes soll flach und frei von grösseren Spalten oder Erhebungen sein, die ein flüssiges Spiel behindern. Ein Spielfeld gilt dann noch als zulässig, wenn mindestens 80% der im Abstand von 2 m quer über das ganze Spielfeld gespielten Pässe ohne zu verspringen ankommen.

CH 1.01.1. Bei Spielen in der Halle sind alle Beläge zulässig, die auch für In-Line Hockey zugelassen
sind. Alle Kunststoff-Beläge für Aussenanlagen sind vor deren Einbau von Swiss Streethockey zum Test
und zur Genehmigung vorzulegen. Es sind nur spezielle für das Streethockeyspiel im Freien entwickelte
Beläge erlaubt, die derart konstruiert sind, dass sie im nassen Zustand genügend Halt bieten, dass die
Spieler nicht ausrutschen und die im trockenen Zustand nicht zu viel Reibungswiderstand aufweisen.

CH 1.01.2. Die Mindestgrösse der Spielfelder in der NL A 48 x 24 m. Spielfelder, die nach dem
31.7.2015 geplant werden, müssen eine Mindestgrösse von 26 x 52 m aufweisen.
Mannschaften die nicht über solche Spielfelder verfügen, können nicht in der Nationalliga A spielen.

CH 1.01.3. Spielfelder, die kleiner als 24 x 48 m sind, müssen keine abgerundeten Ecken aufweisen.
Falls die Ecken abgerundet sind, beträgt der maximale Radius 8 m.

CH 1.02.3. Alle bestehenden Einrichtungen in unmittelbarer Nähe des Spielfelds welche eine potentielle
Gefahr für die Spieler darstellen sind zu entfernen oder so abzupolstern, so dass die Verletzungsgefahr
minimiert wird. Die Abschlusshalterungen (Pfosten) der Netze hinter den Toren müssen ebenfalls
abgepolstert werden. Diese Polsterung hat von der Banden Oberkante aus gemessen eine minimale
Höhe von 100 cm aufzuweisen. Sind die Banden weniger als 100 cm hoch, so beträgt die minimale Höhe
der Polsterung ab Boden 200 cm.

Das Spiel „Street Hockey“ und/oder „Ball Hockey“ soll auf einem Hartbelag oder auf Asphalt ausgetragen
werden. Diese Fläche wird als SPIELFELD bezeichnet.

Auf der Spielfeldoberfläche, den Banden, den Plexiglasumrandungen, den Toren, den Auffangnetzen oder auf
irgendeiner Oberfläche auf oder im Umfeld der Spielerbänke, der Strafbänke, des Zeitnehmerbereichs und
aller weiteren offiziellen Bereichen ausserhalb des Spielfelds dürfen keine Markierungen oder Zeichnungen
irgendwelcher Art angebracht sein, mit der Ausnahme der in diesen Regeln spezifizierten Markierungen sowie
der Werbeaufschriften gemäss Anhang I.