554g) – FEHLVERHALTEN BEI ANSPIELEN

CH 554g. Fehlverhalten bei Anspielen – diese Regelung wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:
a) Beim ersten Fehlverhalten der Mannschaft wird die Mannschaft verwarnt. Der Spieler wird nicht vom Anspiel weggeschickt.
b) Kommt es während desselben Anspiels zu einem zweiten Verstoss derselben Mannschaft, so ist dieser fehlbare Spieler wie folgt zu bestrafen: – kleine Strafe (2’)

a) Wurde ein Spieler durch den Schiedsrichter vom Anspiel weggeschickt und der Ersatzmann nimmt trotz VERWARNUNG durch den Schiedsrichter seine Position nur verzögert ein, so ist eine Mannschaft wie folgt zu bestrafen:

  • kleine Bankstrafe (2’)

b) Betritt ein Spieler, der nicht an der unmittelbaren Ausführung des Anspiels beteiligt ist, den Anspielkreis, bevor der Ball eingeworfen wird, so ist der Spieler seiner Mannschaft, der am Anspiel teilnimmt, auszuwechseln. Kommt es während desselben Anspiels zu einem zweiten Verstoss eines Spielers derselben Mannschaft, so ist dieser Spieler wie folgt zu bestrafen:

  • kleine Strafe (2’)