555 – ILLEGALE ODER GEFÄHRLICHE AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE

CH 5.55e.1. DIESE SCHWEIZ-SPEZIFISCHE REGEL IST ZURZEIT NICHT IN KRAFT
Diese Regel ist sinngemäss anzuwenden, wenn ein Spieler einen Schuh respektive einen Handschuh verliert.

a) Ein Spieler oder Torhüter, der,

  • seine Ausrüstung oder sein Visier auf eine Weise trägt, die geeignet ist, einen Gegenspieler zu verletzen, oder
  • illegal oder gefährliche Ausrüstungsgegenstände (inclusive Schuhen und Stock) verwendet), oder
  • sein Schutzausrüstung ausgenommen Handschuhe, Kopfschutz und Torhüterschoner nicht vollständig mit der Spielkleidung bedeck, oder
  • als der Handschuhe verwendet, bei denen Teile der Handinnenfläche entfernt oder weggeschnitten wurden, so dass der Spieler die ungeschützte Hand verwenden kann,
  • ist vom Spielfeld zu schicken. Gleichzeitig ist gegenüber seiner Mannschaft eine VERWARNUNG auszusprechen.

Für den zweiten Verstoss gegen diese Regel irgendeines Spielers der verwarnten Mannschaft ist die gegen den fehlbaren Spieler folgende Strafe auszusprechen:

  • Disziplinarstrafe (10’)

b) Weigert sich ein Torhüter oder ein Feldspieler, den Schiedsrichtern nach Aufforderung seinen Stock oder einen Ausrüstungsgegenstand zur Vermessung abzugeben respektive zerstört diesen vor der Vermessung, so gilt der betreffende Ausrüstungsgegenstand als illegal. Der fehlbare Spieler oder Torhüter ist wie folgt zu bestrafen

  • kleine Strafe + Disziplinarstrafe (2’+10’)

c) Hat eine Mannschaft die Nachmessung irgend eines Ausrüstungsgegenstands der gegnerischen
Mannschaft verlangt und dieser Ausrüstungsgegenstand erweist sich als illegal, so ist der fehlbare Spieler wie folgt zu bestrafen:

  • kleine Strafe (2’)

d) Hat eine Mannschaft die Nachmessung irgendeines Ausrüstungsgegenstands der gegnerischen Mannschaft verlangt und dieser Ausrüstungsgegenstand erweist sich als korrekt, so ist die Mannschaft, welche die Ausmessung verlang hat, wie folgt zu bestrafen:

  • kleine Bankstrafe (2’)

e) Verliert ein Spieler während des Spiels seine Helm kann er entweder den Helm wieder aufsetzten und mit dem Kinnriemen korrekt befestigen oder auf direktem Weg zur Spielerbank zurückkehren. Tut er dies nicht, sondern nimmt ohne Helm weiter am Spiel teil, so ist er wie folgt zu bestrafen:

  • kleine Strafe (2’)