556 – GEBROCHENER STOCK

  1. Ein gebrochener Stock ist ein Stock, der nach Ansicht der Schiedsrichter nicht mehr geeignet ist, um damit normal zu spielen.
  2. Ein Spieler kann ohne Stock am Spiel teilnehmen.

a) Es ist nicht gestattet, einem Feldspieler oder Torhüter, dessen Stock gebrochen ist, einen neuen Stock zuzuwerfen. Es ist jedoch einem Mitspieler erlaubt, dem Betroffenen einen neuen Stock von der Spielerbank zu bringen.

b) Ein Feldspieler dessen Stock zerbricht, hat diesen augenblicklich fallen zu lassen. Tut er dies nicht, ist er wie folgt zu bestrafen:

  • kleine Strafe (2’)

c) Ein Torhüter dessen Stock zerbricht, kann mit dem gebrochenen Stock bis zum nächsten
Spielunterbuch weiterspielen respektive bis er auf andere Weise regelkonform einen neuen Stock erhält.

d) Wirft irgendein erkennbarer Spieler von der Spielerbank aus seinem Torhüter einen neuen Stock zu, so ist der fehlbare Spieler wie folgt zu bestrafen:

  • kleine Strafe + Spieldauerdisziplinarstrafe (2’+SPDD)

e) Wirft irgendein erkennbarer Mannschaftsoffizieller von der Spielerbank aus seinem Torhüter einen neuen Stock zu, so ist seine Mannschaft wie folgt zu bestrafen:

  • kleine Bankstrafe (2’)
    Der fehlbare Mannschafsoffizielle ist zudem wie folgt zu bestrafen:
  • Spieldauerdisziplinarstrafe (SPDD)

f) Wirft eine nicht identifizierbarer Person aus dem Bereich der Spielerbank dem Torhüter einen neuen Stock zu, so ist die fehlbare Mannschaft wie folgt zu bestrafen:

  • Kleine Banksrafe (2’)

g) Begibt sich der Torhüter während eines Spielunterbruchs zur Spielerbank, um sich einen neuen Stock zu holen, ist die folgende Strafe auszusprechen:

  • kleine Strafe (2’)

> Hingegen ist es dem Torhüter erlaubt, sich auf der Spielerbank einen neuen Stock zu holen, während das Spiel im Gang ist.

h) Nimmt ein Spieler, der daran ist, einem Mitspieler oder dem Torhüter einen neuen Stock zu bringen aktiv am Spiel teil, so ist er wie folgt zu bestrafen:

  • kleine Strafe (2’)