525 – CROSS-CHECK

a) Jeder Spieler, der einen Gegenspieler Cross-checkt ist nach Ermessen der Schiedsrichter mit einer der folgenden Strafen zu belegen:

  • kleine Strafe (2’) oder
  • grosse Strafe + automatische Spieldauerdisziplinarstrafe (5’+SPDD) oder
  • Matchstrafe (MS)

b) Jeder Spieler, der einen Gegenspieler mittels Cross-check verletzt ist nach Ermessen der Schiedsrichter mit einer der folgenden Strafen zu belegen:

  • grosse Strafe + automatische Spieldauerdisziplinarstrafe (5’+SPDD) oderr
  • Matchstrafe (MS)