513 – VERZÖGERTE STRAFEN

CH 5.13.1. Beim Spiel mit vier gegen vier Feldspielern gilt unter Absatz c), dass ein Spieler zurückkehren kann, sobald seine Mannschaft das Recht hat, mehr als drei Spieler (inklusive des Torhüters) auf dem Feld zu haben.

Diese Regel kommt nur dann zur Anwendung, wenn kleine Strafen, kleine Bankstrafen, grosse Strafen oder Matchstrafen ausgesprochen werden.
a) Wird gegen einen dritten Spieler irgendeiner Mannschaft eine Strafe verhängt, während dem bereits zwei Spieler seiner Mannschaft Strafen verbüssen, so beginnt die Zeit seiner Strafe erst zu laufen, sobald eine der Strafen gegen die beiden anderen Spieler abgelaufen ist.

b) Der so bestrafte Spieler muss sich unverzüglich auf die Strafbank begeben. Er kann jedoch auf dem Spielfeld sofort durch einen weiteren Spieler ersetzt werden.

c) Verbüssen drei oder mehr Spieler irgendeiner Mannschaft gleichzeitig Strafen und befindet sich ein Ersatzspieler gemäss Absatz b) auf dem Spielfeld, so darf keiner der bestraften Spieler auf das Spielfeld zurückkehren. Spieler, deren Strafe in dieser Situation abläuft, dürfen die Strafbank erst bei einem
Spielunterbruch verlassen. Davon ausgenommen, ist der Fall, wenn die Mannschaft nach Ablauf der Strafe das Recht hat, mehr als vier Spieler (inklusive des Torhüters) auf dem Spielfeld zu haben. In diesem Fall ist es dem Spieler, dessen Strafe abläuft erlaubt, auf das Spielfeld zurückzukehren.

Siehe Regel CH 4.40.2. Wird gegen eine Mannschaft eine Strafe verhängt, findet das Anspiel an dem Endanspielpunkt in der Zone der sich verfehlenden Mannschaft statt, die dem Ort, an dem das Vergehen stattfand am nächsten liegt.
Sollte die sich nicht verfehlende Mannschaft in dieser Situation den Spielunterbruch mittels eines „Flooring“
herbeiführen, so findet das Anspiel am Anspielpunkt an der neutralen Zone der sich verfehlenden Mannschaft statt.

  1. Beenden der laufenden Aktion durch die Mannschaft in Ballbesitz bedeutet, dass der Ball in den Besitz der anderen Mannschaft übergegangen ist. Dies heisst, dass er von einem Feldspieler oder dem Torhüter kontrolliert wird, absichtlich weggeschlagen wird oder blockiert wird. Ein Abpraller von irgendeinem Spieler der gegnerischen Mannschaft oder von der Torumrandung oder von den Banden beendet die laufende Aktion nicht.
  2. Erzielt die sich verfehlende Mannschaft auf irgendeine Art und Weise ein Tor, nachdem der Schiedsrichter mit dem Heben des Arms eine Strafe angezeigt hat, so wird dieses Tor nicht anerkannt. Die Strafe ist normal zu verbüssen.

CH 5.15.1. Zu den vier kleinen Strafen zählen nur Strafen, die gegen den Spieler persönlich verhängt werden. Kleine Bankstrafen oder Strafen gegen den Torhüter, die der Spieler verbüsst hat, zählen nicht zu den vier für den Restausschluss nötigen Strafen.
Doppelte kleine Strafen zählen unter dieser Regel als zwei Strafen.