512 – GLEICHZEITIGE STRAFEN

Werden während desselben Spielunterbruchs die gleiche Anzahl Strafen gleicher Dauer (kleine Strafen, grosse Strafen, Matchstrafen) gegen beide Mannschaften ausgesprochen, so spricht man von

GLEICHZEITIGEN STRAFEN

Tritt dieser Fall ein, so können die bestrafen Spieler auf dem Spielfeld umgehend ersetzt werden. Solche
Strafen gelten zudem nicht als verzögerte Strafen. Wenn die so bestraften Spieler nach der Verbüssung ihrer Strafe wieder am Spiel teilnehmen können, so begeben sie sich auf die Strafbank. Dort verbleiben sie bis zum ersten Spielunterbuch nach dem Ablauf ihrer Strafe.

Für die Anwendung dieser Regel werden kleine Strafen und kleine Bankstrafen als identische Strafen von gleicher Dauer angesehen.