505 – SPIELDAUERDISZIPLINARSTRAFE

CH 5.05.1. Wird anlässlich eines Juniorenspiels gegen einen Mannschaftsoffiziellen eine Spieldauerdisziplinarstrafe, eine Schwere Disziplinarstrafe oder eine Matchstrafe ausgesprochen und befindet sich danach keine erwachsene Person mehr auf der Spielerbank, so ist es einer beliebigen Person aus dem Umfeld der Mannschaft gestattet, die Position des Bestraften einzunehmen.

Im Fall einer SPIELDAUERDISZIPLINARSTRAFE hat der bestrafte Spieler, inklusive des Torhüters oder eines so sanktionierten Offiziellen, das Spielfeld für den Rest des Spiels zu verlassen. Ein sofortiger Ersatz des Feldspielers oder Torhüters ist erlaubt