504 – DISZIPLINARSTRAFE

CH 5.04.1. Wird eine Disziplinarstrafe zu einem Zeitpunkt verhängt, indem (inklusive einer möglichen Verlängerung) weniger als 10 Minuten zu spielen sind, so muss ein so bestrafter Spieler die Garderoben aufsuchen.

Im Fall der ersten DISZIPLINARSTRAFE, hat der bestrafte Spieler, mit Ausnahme des Torhüters, das Spielfeld für zehn Minuten zu verlassen. Ein sofortiger Ersatz ist erlaubt. Spieler, deren Disziplinarstrafe abgelaufen ist, verbleiben bis zum nächsten Spielunterbruch auf der Strafbank.
Im Fall der zweiten DISZIPLINARSTRAFE hat der bestrafte Spieler, inklusive des Torhüters, das Spielfeld für den Rest des Spiels zu verlassen (Spieldauerdisziplinarstrafe). Ein sofortiger Ersatz ist erlaubt.

  1. Eine Spieldauerdisziplinarstrafe zieht keine automatische Sperre nach sich. Der Ausschluss gilt lediglich für das laufende Spiel. Es bleibt jedoch den zuständigen Stellen vorbehalten, den fehlbaren Spieler oder Mannschaftsoffiziellen für zusätzliche Spiele zu sperren.
  2. In Meisterschafts- und Turnierspielen wird jeder Spieler oder Mannschaftsoffizieller, der seine zweite Spieldauerdisziplinarstrafe erhält automatisch für das nächste Meisterschafts- respektive Turnierspiel seiner Mannschaft gesperrt.
  1. Der bestrafte Spieler oder Mannschaftsoffizielle hat sich in der Garderoben zu begeben. Ein Ersatzmann, der auf der Strafbank die Strafzeit verbüsst, darf ihn nach Ablauf von fünf Minuten auf dem Spielfeld ersetzen.
  2. Jeder Spieler, Torhüter oder Mannschaftsoffizielle, gegen den eine Schwere Disziplinarstrafe verhängt wird, ist automatisch für das nächste Spiel seines Teams gesperrt. Der Vorfall ist durch die zuständige Stelle zu behandeln.