260 – VERMESSEN DER AUSRÜSTUNG

a) Die Schiedsrichter haben das Recht, zu jedem Zeitpunkt und aus eigenem Ermessen jeden beliebigen Ausrüstungsgegenstand nachzumessen.

b) Der Captain einer Mannschaft kann eine formelle Beschwerde gegen die Grösse eines jeden Ausrüstungsgegenstands erheben. Die Schiedsrichter sollen die Notwendige Vermessung augenblicklich vornehmen. Jedoch kann aufgrund einer Vermessung kein Tor aberkannt werden.
• Erweist sich die Beschwerde als nicht gerechtfertigt, so ist die Mannschaft, die die Beschwerde eingereicht hat zu bestrafen. Kleine Bankstrafe (siehe Regel 555)
• Erweist sich die Beschwerde als gerechtfertigt, so ist der fehlbare Spieler zu bestrafen. Kleine Strafe (siehe Regel 555)

c) Pro Mannschaft und Spielunterbruch ist nur je eine solche Beschwerde zulässig.

d) Das Vermessen der Ausrüstung des Torhüters, mit der Ausnahme des Stockes, kann nur unmittelbar nach Ende eines Spielabschnitts verlangt werden.

Interpretation 1: Wird das Vermessen eines Ausrüstungsgegenstands verlangt, so fordern die Schiedsrichter die beiden Teams auf, sich auf die jeweiligen Spielerbänke zu begeben. Die Vermessung wird im Schiedsrichterkreis durchgeführt. Nachdem die Vermessung abgeschlossen ist, informieren die Schiedsrichter den Captain des zu bestrafenden Teams über das Ergebnis.

Interpretation 2: Es ist nicht notwendig, dass der Besitzer (Feldspieler/Torhüter) des beanstandeten
Ausrüstungsgegenstand mit diesem aktiv am Spiel teilgenommen hat. Es reicht hierfür aus, dass sich der Feldspieler respektive Torhüter legal auf dem Spielfeld befindet. Wurde ein Ausrüstungsgegenstand als illegal identifiziert, so ist er der betreffenden Mannschaft auszuhändigen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass der bestrafte Spieler auf der Strafbank einen korrekten Ausrüstungsgegenstand erhält.

Interpretation 3: Schiedsrichter können Stöcke und jegliche Ausrüstungsgegenstände, die sie als gefährlich betrachten, von sich aus vermessen, ohne dass eine Anfrage einer Mannschaft vorliegt. Entsprechende Stöcke und Ausrüstungsgegenstände sind aus dem Spiel zu entfernen. Alle anderen illegalen Ausrüstungsgegenstände, sollen nur nachgemessen werden, wenn dies von der gegnerischen Mannschaft verlangt wird.