234 – TORHÜTERHELM UND VOLLGESICHTSMASKE

CH 2.34.1. Prallt ein Schuss direkt von der Maske des Torhüters ins Tor, so ist auf Tor zu entscheiden.

CH 2.34.2. Das Spiel ist nicht zu unterbrechen, wenn der Torhüter den Schuss aktiv mit der Maske abwehrt.


a) Torhüter müssen einen Eishockeyhelm mir einer Vollgesichtsmaske oder eine Torhütervollmaske tragen, die den anerkannten internationalen Standards entspricht.
Torhüter Vollgesichtsmasken müssen derart konstruiert sein, dass es unmöglich ist, dass ein Ball in die Maske eindringt.

b) Verliert ein Torhüter während des Spiels den Helm oder die Torhütervollmaske, so haben die Schiedsrichter das Spiel zu unterbrechen.

c) Sollte der Torhüter von einem harten Schuss an der Maske getroffen werden, während dem das Spiel im Gang ist, so haben die Schiedsrichter das Spiel sofort zu unterbrechen.