227 – MUNDSCHUTZ / VOLLGESICHTSSCHUTZ

CH 2.23.1. Hornusser-Helme sind nicht zulässig.

CH 2.27.1. In allen Junioren- und Damenmeisterschaften sind Helme mit einem Vollgesichtsschutz zu tragen. Das Abändern des Vollgesichtsschutzes, namentlich das Entfernen einzelner Gitterstreben ist untersagt und wird, wenn es vorkommt, gemäss Regel 555 bestraft.
Spieler im Juniorenalter (auch solche mit einer Aktivenlizenz) haben in allen Ligen einen Vollgesichtsschutz zu tragen.

a) Es wird empfohlen, dass alle Spieler einen individuell auf sie abgestimmten Mundschutz tragen.

b) Alle Spieler, die in der Alterskategorie U20 spielen und die nicht einen Vollgesichtsschutz tragen, müssen einen Visor tragen.
c) All Spieler, die in der Alterskategorie U18 und jünger spielen, müssen einen Vollgesichtsschutz tragen.

Nicht das aktuelle Alter eines Spielers ist massgebend für die Frage, ob er einen Vollgesichtschutz tragen muss sondern die Alterskategorie, in der er spielt.