201 – MANNSCHAFTSCAPTAIN

CH 2.01.2. Die blosse Frage, wieso eine Strafe ausgesprochen wurde, ist nicht als Beschwerde zu verstehen, sondern als Frage betreffend die Regelauslegung. Eine Beschwerde liegt dann vor, wenn die Strafe selbst in Abrede gestellt wird und der Entscheid des Schiedsrichters offen angezweifelt wird.

Jede Mannschaft bezeichnet einen Captain und nicht mehr als drei Assistenten. Der Captain muss den Buchstaben „C“ und die Assistenten den Buchstaben „A“, gut sichtbar in einer Grösse von mindestens 8 cm und in einer kontrastierenden Farbe gut sichtbar auf der Vorderseite seines Dresses tragen.
Auf dem Spielfeld haben nur diese Spieler, unter der Bedingung, dass sie nicht eben eine Strafe erhalten haben, das Privileg, mit den Schiedsrichtern Fragen betreffend die Regelauslegung zu besprechen, die sich im Spielverlauf ergeben.

Wichtig: Eine Beschwerde betreffend eine Strafe ist NICHT eine Frage betreffend die
Regelauslegung und muss entsprechend bestraft werden > Kleine Strafe, (siehe Regel 572)

Interpretation 1: Es ist nicht zulässig, den Torhüter oder den Ersatztorhüter als Captain oder Assistenten zu bezeichnen. Hingegen können spielende Manager oder Coaches das Amt des Captains oder des Assitentscaptains ausüben.

Interpretation 2: Befindet sich der Captain oder ein Assistent nicht auf dem Spielfeld, so ist es ihnen nicht erlaubt, von der Spielerbank auf das Feld zu kommen, um mit dem Schiedsrichter Fragen betreffend die Regelauslegung zu besprechen, es sei denn, sie würden von diesem dazu aufgefordert. Kommen sie trotzdem aufs Spielfeld, so sind sie zu bestrafen  Kleine Bankstrafe (siehe Regel 572)

Interpretation 3: Befinden sich sowohl der Captain als auch einer oder mehrere Assistenten auf dem Spielfeld, so steht einzig dem Captain das Privileg des Gesprächs mit den Schiedsrichtern zu.

Interpretation 4: Spieler, die weder ein “C” noch ein “A” auf ihrem Dress tragen haben nicht das Recht, mit den Schiedsrichtern Fragen betreffend die Regelauslegung zu besprechen.