170 – SPIELFELDBELEUCHTUNG

Alle Spielfelder sind mit einer Beleuchtung auszustatten, die es Spielern, Offiziellen und Zuschauern erlaubt, dem Spiel jederzeit und ohne Schwierigkeiten zu folgen.

Interpretation: Reicht nach Ansicht der Schiedsrichter das Licht nicht aus, um das Spiel fortzusetzen, so hat er das Recht, abhängig von der weiteren Entwicklung der Situation, die Fortsetzung des Spiels zu verschieben oder zu unterbrechen. Ist aufgrund eines teilweisen Ausfall der Beleuchtung ein Team benachteilig, aber die Beleuchtung ist nach Ansicht der Schiedsrichter ausreichend, um das Spiel fortzusetzen, so haben die Schiedsrichter das Recht, zusätzliche Seitenwechsel vornehmen zu lassen, so damit keine der beiden Mannschaften benachteiligt wird.

CH 1.70.1. In allen Ligen sind Spielfelder ohne künstliche Beleuchtung zugelassen. Abendspiele können jedoch nur auf Feldern ausgetragen werden, die über eine ausreichende Beleuchtung verfügen.