161 – UMKLEIDEKABINE FÜR SCHIEDSRICHTER

CH 161.1. Sind keine abgetrennten und ausschliesslichen Garderoben für Schiedsrichter vorhanden, so ist ein entsprechender Bereich mit Stühlen zur Verfügung zu stellen. Sind keine separaten Duschen für die Schiedsrichter vorhanden, so sind die Duschmöglichkeiten des Heimteams zur Verfügung zu stellen.

CH 1.61.1. Für die Schiedsrichter ist in der Nationalliga A und in der Nationalliga B zwingend eine Umkleidekabine zur Verfügung zu stellen. Duschen und Toiletten müssen ebenfalls verfügbar sein, eine räumliche Trennung ist möglich.

Ein getrennter Umkleideraum mit Stühlen oder Bänken, einer Toilette und einer Dusche ist für die ausschliessliche Benutzung durch die Schiedsrichter bereit zu stellen. Niemand, ausgenommen Personen, die durch den zuständigen Verband ausdrücklich hierfür autorisiert wurden, darf die Umkleidekabine der Schiedsrichter während oder unmittelbar nach dem Spiel betreten.
Jeglicher Verstoss gegen diese Regeln ist umgehend der zuständigen Disziplinarstelle zu melden.