160 – UMKLEIDEKABINE FÜR SPIELER

CH 1.60.1. Für die Gastmannschaft ist zwingend eine Umkleidekabine zur Verfügung zu stellen, die mindestens Platz für 15 Personen bietet. Duschen und Toiletten müssen ebenfalls verfügbar sein, eine räumliche Trennung ist möglich.
Sind auf einem Spielfeld zwei Garderoben verfügbar, wovon nur eine die minimalen Bedingungen erfüllt, so ist dieser der Gastmannschaft zur Verfügung zu stellen.
Bei Turnieren ist es möglich, dass sich zwei Mannschaften eine Garderobe teilen. Bei der Zuteilung ist – soweit bekannt und möglich – darauf zu achten, dass die beiden Teams, die sich eine Garderobe teilen nicht gegen einander antreten müssen.

CH 1.60.2. Sollte aufgrund von Schulferien eine Heimmannschaft einmal nicht in der Lage sein (diese Termine sind vor Meisterschaftsbeginn der zuständigen Verbandsstelle mitzuteilen), der Gastmannschaft eine Garderobe zur Verfügung zu stellen, so ist dies der Gastmannschaft vorgängig telefonisch mitzuteilen. Das Spiel findet jedoch auf alle Fälle statt.

Jeder Mannschaft ist ein geeigneter Raum mit ausreichend Platz für 25 Spieler und Offizielle sowie deren Ausrüstung als Umkleidekabine zur Verfügung zu stellen, Die Kabine soll mit Bänken, einer Toilette und Duschen ausgerüstet sein.