153 – ROTE UND GRÜNE LICHTER

CH 1.53.1. Rote und grüne Lichter sind für Spiele unter der Jurisdiktion von Swiss Streethockey nicht vorgeschrieben.

Hinter jedem Tor befinden sich:
• Ein rotes Licht das vom Torrichter zu bedienen ist, wenn ein Tor erzielt wurde.
• Ein grünes Licht das mit der elektronischen Uhr gekoppelt ist und das nach Ablauf der Spielzeit angeht, respektive wenn der Zeitnehmer die Uhr stoppt automatisch.

Interpretation: Das rote Licht ist mit der Zeitnehmung derart zu koppeln, dass der Torrichter nach Ablauf der Spielzeit nicht mehr in der Lage ist, es anzuzünden. Jedoch bedeutet allein der Fakt, dass der Torrichter am Ende eines Spielabschnitts nicht in der Lage ist, das rote Licht zu bedienen nicht, dass ein Tor ungültig ist. Der entscheidende Faktor ist, ob der Ball die Torlinie im vollen Umfang passiert hat bevor der Spielabschnitt beendet war. Das gründe Licht erlaubt es den Schiedsrichtern mit einem Blick sowohl das Tor wie die Zeit zu kontrollieren und so exakt beurteilen zu wissen, wann die Spielzeit endete.