152 – UHR

Interpretation: Diese Bestimmungen gelten für ISBHF AAA Meisterschaften, für alle anderen Anlässe sind kleinere Bereich zulässig.

CH 1.52.1. Alle Spielfelder, auf denen Spiele der Nationalliga A oder der Nationalliga B ausgetragen werden, müssen mit einer elektronischen Uhr und Anzeigetafel ausgerüstet sein. Diese muss auch bei allen anderen Spielen, die auf diesem Spielfeld zum Einsatz kommen, verwendet werden.
Spielfelder auf denen keine Spiele der Nationalliga A oder der Nationalliga B ausgetragen werden müssen nicht über eine elektronische Uhr verfügen.

CH 1.51.2. Die Uhr muss so beschaffen sein, dass sie auf verschiedene Spiel- und Strafzeiten programmiert werden kann.

CH 1.52.3. Die Namen der beiden Mannschaften müssen nicht auf der Uhr erscheinen.

Jedes Spielfeld muss über eine elektronische Uhr (Anzeigetafel) verfügen, der die Zuschauer, Spieler und Offiziellen korrekte Informationen zu folgenden Punkten entnehmen können:

a) Namen der beiden Mannschaften,
b) Gespielte Zeit und Spielabschnitt, hochgezählt in Minuten und Sekunden von 0.00 bis 20.00,
c) Verbleibende Strafzeit für jeweils mindestens zwei Spieler einer jeden Mannschaft. Herunter gezählt von der verhängten Zahl der Strafminuten bis 0,
d) Spielstand,
e) Time outs, herunter gezählt von 30 nach 0 Sekunden,
f) Verbleibende Pausenzeit, herunter gezählte von 15 nach 0 Minuten.