111 – TORLINIEN

CH 1.11.1. Bei Spielfeldern, die kürzer als 56 m sind, beträgt die Distanz zwischen der Torlinie und den
Endbanden 3.35 m. Eine Distanz von 4 m wird jedoch toleriert.

4 m von beiden Enden des Spielfelds entfernt sind, 5 cm breite, rote Linien anzubringen. Diese Linien werden
TORLINIEN genannt.

  • Auf Aussenfeldern können alle unter den Regeln 112 und 113 genannten Linien auch durch zwei fünf cm breite Linien mit einem Abstand von 20 cm markiert werden.
  • Falls Bandenwerbung erlaub ist, sollen die Linien, die das Spielfeld unterteilen zumindest auf die Fussplatte hochgezogen werden.
  • Die gesamte Breite der Linie gehört zu derjenigen Zone, in der sich der Ball befindet.