110 – UNTERTEILUNG UND MARKIERUNG DES SPIELFELDES

CH 1.10.1. Die Unterteilung des Spielfeldes in fünf Zonen erfolgt lediglich bei Spielfeldern mit einer
Mindestlänge von 45 m. Bei allen kürzeren Spielfeldern werden lediglich die Torlinien sowie die rote Mittellinie
(nur 5 cm breit) markiert. Für diese Spielfelder findet Regel 116 keine Anwendung. Ein Hochziehen der Linien
an den Banden ist nicht nötig.

Das Spielfeld wird auf seiner ganzen Länge durch fünf Linien unterteilt. Diese Linien verlaufen jeweils über
die ganze Breite des Spielfeldes und sind an der Bande hochzuziehen.