ANHANG 1 – REGELN BETREFFEND WERBUNG

Werbung und Hinweise, die den Anlass betreffen dürfen an folgenden Orten angebracht werden: Auf dem Spielfels, an den Banden, am Plexiglas, auf den Toren, oder auf jeder Oberflächen in den Spielerbänken respektive in unmittelbarer Nähe der Spieler- und Strafbänke. Ferner kann Werbung auf den Dresses und der Ausrüstung von Spielern und Schiedsrichtern angebracht werden. Bedingung für das Anbringen von Werbung ist, das vorliegen einer schriftlichen Bewilligung durch:

  • die ISBHF für alle ISBHF-Meisterschaften respektive durch
  • die nationalen Verbände für alle Spiele unter deren Jurisdiktion.

Swiss Streethockey autorisiert ihre Mitglieder an den Banden, Dresses und Ausrüstungsgegenständen sowie an Zäunen und Mauren die zum Spielfeld oder zu dessen unmittelbarer Umgebung gehören Werbung in irgendwelcher Form anzubringen. Dies unter der Bedingung, dass sich die Werbung nicht auf Suchtmittel, Tabak oder alkoholische Getränke mit einem Alkoholanteil von mehr als 15 % bezieht und dass die benutzten Werbemittel das Spiel in keinster Weise behindern oder stören. Werbedurchsagen über das Lautsprechersystem sind zulässig, sofern sie sich nicht auf eines er oben erwähnten Produkte beziehen. Jegliche Werbung auf der Spielfeldoberfläche bedarf der schriftlichen Bewilligung durch Swiss Streethockey.