Stöcke sind aus Holz oder jedem anderen von der ISBHF anerkanntem Material hergestellt, wie zum Beispiel Aluminium oder Kunststoff. Der
Autor: Sven Bucher
223 – FELDSPIELER HELM
a) Während des Spiels und während der Aufwärmphase müssen alle Spieler einen Helm tragen, der den anerkannten internationalen Standards entspricht.
225 – FELDSPIELER HANDSCHUHE
CH 2.25.1. Sollte ein Spieler während des Spiels einen Handschuh verlieren, so darf dieser Spieler nicht mehr am Spiel teilnehmen,
226 – KEHLKOPF SCHUTZ
Es wird empfohlen, dass die Spieler einen Halsschutz tragen.
227 – MUNDSCHUTZ / VOLLGESICHTSSCHUTZ
CH 2.23.1. Hornusser-Helme sind nicht zulässig. CH 2.27.1. In allen Junioren- und Damenmeisterschaften sind Helme mit einem Vollgesichtsschutz zu tragen.
230 – TORHÜTERAUSRÜSTUNG
Mit der Ausnahme der Schuhe und des Stocks, muss jeder vom Torhüter getragene Ausrüstungsgegenstand derart konstruiert sein, dass sein einziger
231 – TORHÜTER SCHUHE
CH 2.31.1. Torhüter dürfen Schuhe mit einer verstärkten Kappe tragen, die ausschliesslich zum Schutz der Zehen dienen darf. d) Alle
232 – TORHÜTERSTÖCKE
Die Krümmung der Schaufel des Torhüterstocks ist nicht begrenzt. Eine Schaufel, die eine doppelte Krümmung aufweist, gilt als „gefährlicher Ausrüstungsgegenstand“.
233a) – BLOCKHANDSCHUH
Die maximale Grösse des Schutzkissens das auf dem Rücken des Blockhandschuhs angebracht ist beträgt: 41 cm in der Länge 21
233b) – FANGHANDSCHUH
Die maximalen Grössen des Fanghandschuhs betragen: 41 cm in der Länge 23 cm in in der Breite in jedem Bereich