422 – TIME-OUT

Jede Mannschaft hat während des gesamten Spiels inklusive der Verlängerung Anrecht auf ein Time-Out von 30 Sekunden Dauer. Der Trainer einer jeden Mannschaft kann irgendeinen Spieler damit beauftragen, während einer normalen Spielunterbrechung bei den Schiedsrichtern um ein Time-Out zu bitten. Die
Schiedsrichter melden das Time-Out dem Zeitnehmer und dem Punktrichter. Während eines Time-Outs haben alle Spieler inklusive der Torhüter das Recht, sich zu ihrer Spielerbank zu begeben. Hiervon sind einzig Spieler ausgeschlossen, die sich zum Zeitpunkt des Time-Outs auf der Strafbank befinden.
Es ist zulässig, dass beide Mannschaften ihr Time-Out während ein und derselben Spielunterbrechung erbitten. In diesem Fall muss jedoch die Anfrage der zweiten Mannschaft bei den Schiedsrichtern erfolgen solange das erste Time-Out noch läuft.