Bussen- und Gebührenkatalog

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Bussen- und Gebührenkatalog

I Allgemeine Bestimmungen

1. Dieser Bussenkatalog gilt für den Spielbetrieb und als Ergänzung zu den Statuten und
allen Reglementen von Swiss Streethockey.
2. Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
3. Bussen, Gebühren und Kosten sind, wenn in den Reglementen nichts anderes
vorgesehen ist, innert 30 Tagen zu bezahlen.
4. Bei nicht fristgerechter Bezahlung wird eine Mahngebühr von 10% des
Rechnungsbetrags, mindestens aber 50 CHF fällig.
5. Jedem Urteil muss der entsprechende Strafcode beigelegt werden.
6. Wenn Bussen, Gebühren und Kosten nicht fristgerecht bezahlt werden, so tritt nach
Ablauf der Zahlungsfrist bis zur Zahlung ein absolutes Spielverbot für den Spieler bzw.
die Mannschaft, bzw. den Verein ein. Bei Transfers und Fusionen gelten die Strafen
automatisch auch für den neuen Verein.
7. Am Ende einer jeden Saison werden die noch offenen Bussen von Spielern dem Verein
in Rechnung gestellt, für den der Spieler in der letzten Saison gespielt hat. Bei Transfers
haftet der alte Verein nicht für persönliche Bussen.
8. Bussen die aus Strafen resultieren, die in Juniorenspielen gegen Juniorenspieler
verhängt wurden und Bussen gegen Spieler der U16 oder U18 die aus Code 17
resultieren werden um 50% reduziert.
9. Alle Strafen und Bussen sind unabhängig von weiteren Strafen und Bussen gemäss
Stauten und Reglementen sowie allenfalls weiterer Massnahmen von Swiss
Streethockey.

Verwendete Abkürzungen und Symbole

Y: Bussen werden monatlich verrechnet. Bei Nichtbezahlung haftet der Verein.
P: Persönliche Busse. Der gebüsste Spieler wird bei Nichtbezahlung bis zur Bezahlung
gesperrt. Nach Ende der Saison haftet der Verein für den Betrag.
Pt.: Minimaler Punkteabzug der sich verfehlenden Mannschaft.
M: Die verursachende Mannschaft trägt die Konsequenzen
V: Der Verein haftet für den ausstehenden Betrag. Bei Nichtbezahlung wird der Verein,
resp. bei Vereinen mit mehreren Mannschaften die Mannschaft die die Busse
verursacht hat gesperrt.
S: Minimale Anzahl von Spielsperren.
*: Zwingende Eröffnung einer Untersuchung. Eine solche kann auch in jedem anderen
Fall eingeleitet werden.


Der Bussenkatalog tritt auf die Saison 1997/98 in Kraft. Der Gebührenkatalog wird auf
die Saison 2015/16 in den Bussenkatalog integriert und gilt ab dieser Saison als
Bussen-und Gebührenkatalog. Die letzte Revision fand am 29.05.2020 statt.



II Bussenkatalog

2.1 Disziplinarwesen
B/02 10 min Disziplinarstrafe 1. Mal 20.00 Spielsperren: 0
2. Mal 20.00 Spielsperren: 0
3. Mal 40.00 Spielsperren: 0
4. Mal 80.00 Spielsperren: 1
Die 5. 10 min Disziplinarstrafe verhält sich wie die 3. 10 min Disziplinarstrafe, die 6. 10 min
Disziplinarstrafe verhält sich wie die 4. 10 min Disziplinarstrafe, etc.

C/03 Spieldauerdisziplinarstrafe 1. Mal 60.00 Spielsperren: 0
2. Mal 120.00 Spielsperren: 1
3. Mal 180.00 Spielsperren: 2
Jede weitere 300.00 Spielsperren: 3

D/04 Matchstrafe 1. Mal 100.00 Spielsperren: 1
2. Mal 300.00 Spielsperren: 2
3. Mal 500.00 Spielsperren: 3
Bei jeder weiteren Matchstrafe muss zwingend eine Untersuchung eröffnet werden.

D/05 Schwere Disziplinarstrafe 1. Mal 100.00 Spielsperren: 1
2. Mal 300.00 Spielsperren: 2
3. Mal 500.00 Spielsperren: 3
Bei jeder weiteren schweren Disziplinarstrafe muss zwingend eine Untersuchung eröffnet
werden.

K/14 Verfahrenskosten SK Entscheid 350.00 – 600.00
je nach Entscheid SK
* wird der Rekurs gutgeheissen, sind die Verfahrenskosten nicht geschuldet.

O/21 Rückzug eines Rekurses 400.00

P/01 zusätzliche Busse grosse Strafen
Ab der dritten grossen Strafe pro Juniorenmannschaft, resp. der vierten grossen Strafe pro
Aktivmannschaft wird eine zusätzliche Busse in der Höhe von CHF 100.00 erhoben. Bei
jeder weiteren grossen Strafe des entsprechenden Teams wird die Busse um CHF 100.00
erhöht.


2.2 Organisationen Spielbetrieb
F/01 Matchrapport nicht online erfasst 1. Mal Ermahnung
2. Mal 50.00
3. Mal 100.00
Weitere 100.00

Fa/01a Nichtverwenden Notrapports 1. Mal 50.00
2. Mal 100.00
3. Mal 100.00
Weitere 100.00

F/08 Unbegründete Verweigerung der Bestätigung des Matchrapports
1. Mal 50.00
2. Mal 100.00
3. Mal 100.00

J/12 Unkorrektes und/oder unsauberes Ausfüllen des Match- und/oder SR Rapporte
Jeweils 50.00

G/09 Nichteinhalten der Vorgehensweise bei Spielverschiebungen
1. Mal 200.00
2. Mal 400.00
3. Mal 600.00

M/18 Forfait erklären
NLA 1. Mal 1000.00 und Abstieg
2. Mal 1000.00
3. Mal 1000.00

NLB / 1. Liga 1. Mal 1000.00
2. Mal 1000.00 und Abstieg
3. Mal 1000.00

2. Liga / U18 1. Mal 250.00
2. Mal 500.00
3. Mal 750.00

U15 / U12 / U9 1. Mal 500.00
2. Mal 1000.00
3. Mal 1000.00

Senioren / Damen 1. Mal 250.00
2. Mal 500.00
3. Mal 750.00

Ma/18a Forfait verursachen Mind. 200.00
U15, U12 und U9 pro Turnier; tritt eine Mannschaft mit zu wenig Spieler zu einem Turnier an
so, dass die Spiele mit Hilfe von lizenzierten U15, U12 oder U9 Spielern anderer
Mannschaften ausgetragen werden können, verliert diese Mannschaft zwar alle Spiele
forfait, jedoch reduziert sich die Busse auf 200 CHF, auch im Wiederholungsfall.


N/19 Rückzug von Mannschaften aus der laufenden Saison
NLA / NLB 1500.00
1. Liga 1000.00
2. Liga 500.00
Junioren 500.00
Senioren / Damen 500.00

Z/37 Einsatz eines Spielers, welcher nicht in der Aufstellung vorhanden ist.
1. Mal 200.00
2. Mal 300.00
3. Mal 500.00 + zwingende Untersuchung

Za/40 Gesperrter Spieler wird als Offizieller eingesetzt, resp. hält sich nicht an den
Ausschluss gem. Allg. Richtlinien Art. 11
1. Mal 100.00
2. Mal 200.00
3. Mal 500.00 + zwingende Untersuchung

Z/30 Nichttragen des TopScorer Trikots
1. Mal 50.00
2. Mal 100.00
3. Mal 150.00
4. Mal 200.00





2.3 Platzorganisation

H/10 Ungenügende Infrastruktur
1. Mal mind. 100.00
2. Mal mind. 200.00
3. Mail mind. 300.00

T/10 Störung des Spielbetriebs Max. 1000.00

T/20 Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Inkl. Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
1. Mal 300.00
2. Mal 500.00
3. Mal 800.00
Jeder weitere Vorfall erfordert zwingend die Eröffnung einer Untersuchung.

I/11 Schlägerei nach Spielschluss
(Pro Mannschaft, sofern mehr als 2 Spieler beteiligt sind)
1. Mal 200.00
2. Mal 400.00
3. Mal 600.00

P/22 Garderobe für Schiedsrichter nicht vorhanden
100.00

Pa/22a Garderobe für Gastmannschaft nicht vorhanden
NLA / NLB 500.00
1. Liga / U18 300.00
Turniere 500.00
(60% der Busse geht an Gastverein, Rest an Swiss Streethockey)

Y/29 Buvettenentschädigung für Gegner
NLA / NLB 500.00
Rest 250.00

Ya/29a Wegentschädigung 0-100 km 150.00
>100 km 250.00
(Reist eine Mannschaft aufgrund eines Fehlers der Heimmannschaft oder aufgrund fehlender
SR vergebens an ein Spiel an)




2.4 Schiedsrichterwesen
Q/15 Nichterscheinen der aufgebotenen Schiedsrichter.
1. Mal 500.00 Punkteabzug: 0
2. Mal 1000.00 Punkteabzug: 2
3. Mal 1500.00 Punkteabzug: 2
4. Mal 2000.00 Punkteabzug: 2
Falls Spiel nicht durchgeführt werden kann, sind zusätzliche Bussen zu entrichten (Y/29 /
Ya/29a)). Gilt ebenfalls wenn ein Spiel im Voraus abgesagt werden muss. Allfällige
Punkteabzüge werden in die neue Saison übertragen, sollte die Qualifikation bereits beendet
sein.

R/22 Einsatz nichtlizenzierter Schiedsrichter (pro SR).
1. Mal 100.00
2. Mal 200.00
3. Mal 300.00
4. Mal 500.00

Bei 2. Liga sowie Juniorenturnieren: 1. Mal 200.00
(pro Turnier) 2. Mal 400.00
3. Mal 400.00
4. Mal 400.00
Falls Spiel nicht durchgeführt werden kann, sind zusätzliche Bussen zu entrichten (Y/29 /
Ya/29a).

V/31 Unkorrektes Tenü von Schiedsrichtern und Spielern.
Busse pro Spieler resp. Schiedsrichter 100.00
Max. 200.00 pro Spiel

S/35 Verspätetes Zustellen des SR Rapports
Zustellung Mo/Di 30.00
Ab Zustellung Mi 50.00
Im Wiederholungsfall jeweils 100.00

A/39 Ungenügende Anzahl Schiedsrichter (Stichtag 15.10.)
1. SR 500.00
2. SR 1000.00
3. SR 1500.00
4. SR 2000.00 etc.
Die Busse wird kumuliert. Bei einem fehlenden Schiedsrichter wird eine Busse von CHF
500.00 fällig, bei zwei fehlenden Schiedsrichtern wird eine Busse von CHF 1500.00 fällig, bei
drei fehlenden Schiedsrichtern wird eine Busse von CHF 3000.00 fällig, etc.

Sollte der Vereine seine Spiele für die Abdeckung seiner Spiele nicht genügend SR stellen
können, ist der Verein in der Pflicht Ersatz zu organisieren.



2.5 Doping / Alkohol / Drogen
U/25 Beide Dopingkontrollen positiv 500.00

V/26 Rauchen der Schiedsrichter 100.00

W/27 Alkoholkonsum der Schiedsrichter 250.00

X/28 Drogenkonsum der Schiedsrichter 500.00
(falls lizenzierter Spieler mind. 3 Spielsperren)

B/32 Verstoss gegen das Rauchverbot
Mind. 100.00

C/33 Verstoss gegen das Alkoholverbot
Mind. 100.00

D/34 Verstoss gegen das Drogenverbot.
Mind. 100.00

2.6 Diverses
E/07 Nichtabholen eines eingeschriebenen Briefes oder Paketes.
1. Mal Ermahnung
2. Mal 40.00
3. Mal 60.00
4. Mal 80.00

S/13 Verspätete Zustellung des Notrapportes
Zustellung Mo/Di 30.00
Ab Zustellung Mi 50.00
Im Wiederholungsfall jeweils 100.00

L/16 Nichtteilnahme an Sitzungen oder Kursen, zu denen eine Verbandsinstanz
obligatorisch aufgeboten hat. 150.00

La/16 Unentschuldigte Nichtteilnahme an Sitzungen oder Kursen, zu denen eine
Verbandsinstanz obligatorisch aufgeboten hat. 250.00

La/36 Nicht zurückgeschickter oder defekter Wanderpokal
(Ersatz wird durch Swiss Streethockey organisiert) 400.00

L/38 Ungenügende Anzahl J+S Trainer 150.00 pro fehlendem Trainer


III Gebührenkatalog

01 Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge werden jeweils durch die Generalversammlung festgelegt.

01.1 Mitgliederbeitrag 300.00 pro Verein

02 Startgebühren
Die Startgebühren werden jeweils durch die Generalversammlung festgelegt.

02.1 NLA 1500.00
02.2 NLB 800.00
02.3 1. Liga 300.00
02.4 2. Liga 200.00
02.5 Damen 400.00
02.6 U18 150.00
02.7 U15 150.00
02.8 U12 150.00
02.9 U09 0.00
02.10 Senioren 400.00

03 Lizenz- und Transfergebühren
Die Lizenzgebühren werden jeweils durch die Generalversammlung festgelegt. Die
Transfergebühren sind dem Lizenzierungs- und Transferreglement zu entnehmen.

03.1 Aktive 110.00
03.2 Junioren U18, U15, U12 50.00
03.21 Junioren U9 0.00
03.3 Senioren 50.00
03.4 Notlizenz Aktive* 50.00
03.5 Notlizenz Junioren* 25.00
03.6 Notlizenz Senioren* 25.00
03.7 Transfergebühr Aktive* 50.00
03.8 Transfergebühr Junioren* 25.00
03.9 Gebühr a.o. Transfer** 50.00
03.10 Gebühr internationaler Transfer*** 50.00*
* Gebühr zusätzlich zu ordentlicher Lizenzgebühr
** Gebühr zusätzlich zu ordentlicher Lizenzgebühr sowie Transfergebühr
*** Gebühr zusätzlich zu ordentlicher Lizenzgebühr sowie allfälliger Transfergebühr, es fallen
zusätzliche Gebühren durch den internationalen Verband (ISBHF) an.

04 SR Entschädigung
Die SR Entschädigungen werden jeweils durch die Generalversammlung festgelegt.

04.1 SR Entschädigung NLA Spiel 120.00
04.2 SR Entschädigung NLB Spiel 100.00
04.3 SR Entschädigung 1. Liga Spiel 80.00
04.4 SR Entschädigung 2. Liga Spiel* 80.00
04.5 SR Entschädigung Cup Spiel 100.00
04.6 SR Entschädigung U18 Spiel 80.00

* Gebühr nur bei Playoff Spielen fällig

05 Spielverschiebungsgebühren
Die Gebühren für Spielverschiebungen sind in den allgemeinen Richtlinien geregelt.

05.1 Ordentliche Spielverschiebungen
05.1.1 Aktive 100.00
05.1.2 U18 50.00
05.1.3 Turniere 250.00

05.2 Ausserordentliche Spielverschiebungen
05.2.1 Aktive 150.00
05.2.2 U18 100.00
05.2.3 Turniere 500.00

05.3 Spielansetzung durch Swiss Streethockey
05.3.1 Aktive 150.00
05.3.2 U18 100.00
05.3.3 Turniere 500.00

06 Protestgebühren
Die Protestgebühren werden sind in den allgemeinen Richtlinien festgelegt.

06.1 Protestgebühr 300.00
06.2 Bearbeitungsgebühr Protestrückzug 100.00

7 Einsprachegebühren
Die Einsprachegebühren sind im Rechtspflegereglement festgelegt.

07.1 Einsprachegebühr* 100.00
* wird die Einsprache gutgeheissen, ist die Gebühr nicht geschuldet.