CH 161.1. Sind keine abgetrennten und ausschliesslichen Garderoben für Schiedsrichter vorhanden, so ist ein entsprechender Bereich mit Stühlen zur Verfügung
Autor: Sven Bucher
170 – SPIELFELDBELEUCHTUNG
Alle Spielfelder sind mit einer Beleuchtung auszustatten, die es Spielern, Offiziellen und Zuschauern erlaubt, dem Spiel jederzeit und ohne Schwierigkeiten
171 – RAUCHEN IN STADIEN
In geschlossenen Stadien ist das Rauchen sowohl im Spieler- als auch im Zuschauerbereich untersagt. Dies beinhaltet ausdrücklich auf die Umkleidekabinen
172 – MUSIK IN DEN STADIEN
Das Abspielen von Musik während des Spiels und der Time-outs ist untersagt. Interpretation: Es ist zulässig während der Auswärmphase und
173 – ALKOHOLKONSUM
CH 1.73.1. Alkoholkonsum in den Zuschauerbereichen ist zulässig. Vor und während des Spiels ist Alkoholkonsum in den Spielerbereichen inkl. Spielerbänken,
200 – SPIELER IN SPIELKLEIDUNG
Vor jedem Spiel legt der Manager oder der Coach beider Teams den Schiedsrichtern oder dem Zeitnehmer eine Liste mit den
201 – MANNSCHAFTSCAPTAIN
CH 2.01.2. Die blosse Frage, wieso eine Strafe ausgesprochen wurde, ist nicht als Beschwerde zu verstehen, sondern als Frage betreffend
210 – AUSRÜSTUNG
CH 2.10.1. Weiche Knieschützer müssen nicht zwingend die Farbe der Stulpen aufweisen. CH 2.22.1. Sollte ein Spieler während des Spiels
220 – FELDSPIELER AUSRÜSTUNG
CH 2.28.1. Das Tragen von Schienbeinschonern ist obligatorisch. Es können sowohl Fussball-, Streethockey- oder Eishockey-Schoner verwendet werden.
221 – FELDSPIELERSCHUHE
a) Alle Feldspieler, die an einem Spiel teilnehmen, müssen Street/Ball Hockey Schuhe respektive „Laufschuhe“ tragen. Die Sohle muss so beschaffen